Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der unter der Domain https://digitalent.cloud, allen Subdomains und kundenspezifischen Domains erreichbaren Stellenausschreibungen, welche eine Empfehlungsfunktion beinhalten und regeln das Verhältnis zwischen der digitalent ag, Badstrasse 11, 5400 Baden (Schweiz), und den Nutzern der Empfehlungsfunktion (nachfolgend Referral genannt). Als Nutzer gelten Personen (nachfolgend Empfehler genannt), die die Empfehlungsfunktion nutzen, indem sie sich einen persönlichen Empfehlungslink erstellen.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Zur Nutzung des Referrals ist grundsätzlich jede Person berechtigt, die volljährig ist, ihren ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat und die beabsichtigt, Empfehlungen zu Stellen auszusprechen, welche von der digitalent ag bzw. deren Kunden publiziert werden. Davon ausgenommen sind Mitarbeiter der digitalent ag und mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundener Unternehmen (zusammen und einzeln „digitalent“). Die digitalent ag behält sich vor, missbräuchliche Empfehler nachträglich auszuschliessen.
1.2 Die Nutzung des Referrals ist für den Empfehler kostenlos.
1.3 Der Empfehler muss eine Email-Adresse angeben, damit er im Erfolgsfall kontaktiert werden kann. Weitere Daten werden erst im Erfolgsfall erhoben. Zum Umgang mit personenbezogenen Daten verweist digitalent auf seine Datenschutzbestimmungen.
1.4 Die Nutzung gilt für unbestimmte Zeit und kann vom Empfehler jederzeit ohne Angabe von Gründen rückgängig gemacht werden. Sie endet automatisch, sofern digitalent das Referral einstellt oder auf Wunsch von digitalent.
2. Leistungen
2.1 Über die Referral-Funktion können Empfehlungen zu publizierten Stellen ausgesprochen werden.
2.2 digitalent kann über das Referral Empfehler dazu einladen, für ausgeschriebene Stellen qualifizierte Kandidaten und Kandidatinnen zu empfehlen.
2.3 Empfehler können über aktuelle Jobs informiert werden und können (a) Kandidaten und Kandidatinnen für Stellenausschreibungen empfehlen und (b) die Stellenausschreibung via E-Mail, WhatsApp, etc. oder in ihren sozialen Netzwerken wie XING, Facebook oder LinkedIn verbreiten.
3. Empfehlungsprämie
3.1 Empfehler können sich Empfehlungsprämien verdienen. Voraussetzung dafür ist zunächst, dass der Empfehler auf der Stellenausschreibung einen persönlichen Link erstellt und dass sich ein Empfänger der Referrals über den vom Empfehler versandten Link auf die jeweils ausgeschriebene Stelle erfolgreich bewirbt. Er wird dadurch zum Bewerber.
3.2 Wird der empfohlene Bewerber durch das ausschreibende Unternehmen (i.d.R. Kunden von digitalent) eingestellt, erhält der Empfehler eine “Erfolgsprämie”.
3.3 Ein Anspruch auf Prämienzahlung verfällt, wenn der Empfohlene bereits durch einen anderen Empfehler empfohlen wurde oder sich bereits im Rekrutierungsprozess für die empfohlene Stelle befindet.
3.4 Ein Anspruch auf Prämienzahlung entsteht nur dann, wenn es aufgrund einer Empfehlung zu einer Einstellung eines externen Mitarbeitenden kommt. Die Auszahlung an den Empfehler erfolgt 30 Tage nach Arbeitsantritt des empfohlenen, neuen Mitarbeiters. Als externe Mitarbeitende gelten Personen, welche sechs Monate vor Vertragsbeginn nicht beim ausschreibenden Kunden von digitalent oder einer Konzerngesellschaft gearbeitet haben. Internalisierungen sind ebenfalls ausgeschlossen. Prämien werden darüber hinaus nur für Einstellungen auf die empfohlene Stelle bezahlt. Wird ein empfohlener Kandidat auf eine andere als die ihm empfohlene Stelle eingestellt, entscheidet digitalent über die Auszahlung einer Prämie. Ein Anspruch auf Prämienzahlung entsteht in diesem Fall nicht.
3.5 digitalent übernimmt gegenüber Dritten keinerlei Haftung für die Tätigkeit eines Empfehlers.
4. Pflichten des Empfehlers
4.1 Der Empfehler ist verpflichtet, ausschliesslich wahre und nicht irreführende Angaben in seiner Kommunikation mit Dritten zu machen.
4.2 Dem Empfehler ist jede vertragswidrige Handlung untersagt, die geeignet ist, die Funktionalität der angebotenen Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermässig zu belasten.
4.3 Bei allen Empfehlungen ist zu beachten, dass
- keine Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen oder geschäftlichen sowie persönlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers verunglimpft bzw. herabgesetzt werden;
- keine beleidigenden, verleumderischen, pornografischen, gewaltverherrlichenden, gegen das Jugendschutzgesetze verstossenden oder anderweitig Gesetzeswidrige Inhalte versendet werden dürfen;
- massvoll empfohlen wird. Dies bedeutet, dass z.B. a) ein einzelner Kontakt im Regelfall nicht mehr als 1 bis 2 Empfehlungen pro Monat erhalten sollte, b) eine ausgeschriebene Stelle jedem Kontakt nur einmal empfohlen wird und c) in die Empfehlung keine weiteren werblichen Inhalte und/oder unangemessene Anpreisung der ausgeschriebenen Stelle aufgenommen werden.
5. Änderungen der angebotenen Dienste oder der Nutzungsbedingungen
Der Empfehler hat keinen Anspruch darauf, dass die angebotenen Dienste im gleichen Umfang und Art dauerhaft erbracht werden. Über das Referral angebotene Dienste können jederzeit geändert oder auch ganz eingestellt werden.
6. Gewährleistung, Haftung und Freistellung
6.1 digitalent ist nicht für Beeinträchtigungen der Referralfunktionalitäten verantwortlich, die durch höhere Gewalt wie Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Naturgewalten, etc., verursacht werden.
6.2 digitalent haftet gegenüber dem Empfehler bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für Schäden nach den gesetzlichen Vorgaben. Entsprechendes gilt im Fall einer von digitalent gegenüber dem Empfehler abgegebenen Garantie oder bei arglistigem Verhalten von digitalent.
6.3 Im Übrigen haftet digitalent gegenüber dem Empfehler für leicht fahrlässige Handlungen eines ihrer Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) und auch nur für vertragstypische, vorhersehbare, unmittelbare Schäden. Als Kardinalspflichten gelten solche Pflichten, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks sind und auf deren Erfüllung der Vertragspartner daher regelmässig vertrauen darf.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Baden.
Baden, 2021